[Hauptseite]

Rechnerlexikon

Die große Enzyklopädie des mechanischen Rechnens

3.144.124.232 | Anmelden | Hilfe

  DE  EN  FR  IT 
Hauptseite
Gesamtindex
Letzte Änderungen

Druckversion
Artikeldiskussion

Artikel
Bild
Patent



Spezialseiten
Geräte/Hilfsmittel

Addiator Quantotar


Großbild

Addiator Quantotar (Diestelkamp)

Inhaltsverzeichnis

1 Gerätedaten

Modell............: Quantotar
Firma.............: -
Hersteller*.......: Addiator
Ort, Land.........: Berlin, Deutschland
Maße (LxBxH)......: 17 x 11 x 0,6 cm (Grundkörper)
Gewicht...........: 220 g
Stellen (EWxUWxRW): 9 x 9
Eingabe mit.......: Stift
Antrieb...........: Stift
Löschung..........: Rückstellbügel oben
System............: Zahlenschieber
Farbe(n)..........: gold, schwarz (Rückseite silbrig, schwarz)
Material..........: Messing (M2f)
Produziert........: ab 1924 bis 1930

2 Beschreibung

Rechner für alte Englische Gewichtseinheiten. Es gilt:

1 ton = 20 cwts (hundredweights),
1 cwt = 4 qus (quarters),
1 qu = 28 lbs (pounds),
1 lb = 16 ounces (oz).
Diesen Umrechnungen entspricht die Anzahl der Zahlenschieber und ihre Teilung.
Das Patent DE408032 betrifft einen zusätzlichen Übertrag von der zweiten Stelle (Einer der pounds) zur vierten Stelle (quarters) mit Beeinflussung der dritten Stelle (Zehner der pounds), weil 28 pounds in 00 pounds plus 1 quarter sowie 30 pounds in 02 pounds plus 1 quarter umgewandelt werden müssen.
Der Rechner ist teilweise nicht-dezimal. Übertrag über 2 Stellen möglich, damit ist das der komplizierteste Rechner von Addiator!
Angeblich gab es auch eine einfachere Variante, die nicht den Übertrag über 2 Stellen hat


3 Bilder

Großbild

Quantotar (Minus) (SN: G700365)

Großbild

Aus der Patentschrift DE408032


4 Literatur


5 Patente, Schutzrechte


6 Weblinks

7 Sonstiges

8 Anmerkungen

Seite eröffnet von: F. Diestelkamp 23:14, 9. Apr 2004 (CEST)

Diese Seite darf an allen Stellen ergänzt werden, die noch leer sind, außerdem dürfen Zeilen hinzu gefügt werden.
Falls Sie mit einem bestehenden Inhalt nicht einverstanden sind, machen Sie bitte einen Eintrag bei der Diskussion und schicken dem Ersteller der Seite eine Mail.

Patente:




Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Sie Inhalte des Rechnerlexikons ohne Veränderung zitieren, sofern Sie die Quelle angeben.