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Die große Enzyklopädie des mechanischen Rechnens

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Patent



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Patent


Deutsch: Patent
Englisch: Patent
Französisch: Brevet
Italienisch: Brevetto

Inhaltsverzeichnis

1 Definition

In dem Sinn wie der Begriff hier verwendet wird ist ein Patent
"...das dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger vom Staat für sein Gebiet erteilte, zeitlich begrenzte Monopol für die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung..."
(zitiert nach Meyers Lexikon Online 2.0 [ [1]])

Sehr viel über Patente findet man auch bei Wikipedia [ [2]].

Patente zur mechanischen Rechentechnik umfassen entweder die ganze Maschine bzw. das Gerät oder nur ihre Subsysteme. Sie erlauben eine zeitliche Zuordnung wenn sonstige Quellen fehlen sowie eine Abgrenzung zu anderen Geräten und sind besonders gut geeignet, wenn die Funktion untersucht werden soll.
Andererseits benennen Patente nur den Patentinhaber, nicht den Hersteller, und geben auch keine Modell- oder Verkaufsbezeichnungen an. Das erschwert die eindeutige Zuordnung.
Beispiele hierzu sind


2 Artikel im Rechnerlexikon

Das Rechnerlexikon stellt unter [ [3]] eine grosse Patentdatenbank mit Suchfunktion zur Verfügung.
s. auch Patente für den ersten Einstieg zum Suchen.

2.1 Ähnliche Fachbegriffe

3 Weblinks

Seite eröffnet von: stewe 13:49, 28. Okt 2007 (GMT)


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